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Bafög auch für Auswanderer
13.02.2010. - Deutsche, die eine Ausbildung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union absolvieren und in Deutschland Anspruch auf Bafög-Förderung hätten, verlieren nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster diesen Anspruch auch im Ausland nicht. Die Vorschrift, nach der Bundesbürger mit ständigem Auslands-Wohnsitz nur unter besonderen Umständen Bafög in Anspruch nehmen können, verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen europäisches Recht. Im konkreten Fall ging es um einen Kläger, der seit 2000 in Frankreich lebte und 2005 einen Bafög-Antrag für sein Medizinstudium in Paris gestellt hatte. Das Gericht in Münster gestand dem Kläger diesen Anspruch auch ohne besondere Umstände zu. Die Richter verwarfen damit die Ablehnung des Antrags durch die deutsche Bafög-Bewilligungsstelle. Aktenzeichen: 6 K 2465/08.
Quelle: dpa / Süddeutsche Zeitung





